Installationsarbeiten an Klimaanlagen: Was darf der Endverbraucher selbst tun?


EU- und nationale Vorschriften für Klimaanlagen-Installation

Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase setzt strenge Regeln für Umgang und Installation von Klimaanlagen, die F-Gase (Kältemittel) enthalten​.

Insbesondere dürfen nicht hermetisch geschlossene Geräte (etwa Split-Klimaanlagen mit separaten Kältemittelleitungen) nur verkauft werden, wenn sichergestellt ist, dass ein zertifizierter Fachbetrieb die Installation vornimmt​.

Diese EU-weite Vorgabe wurde in Deutschland durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) umgesetzt. Seit 2008 gilt: Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln dürfen nur von sachkundigem, zertifiziertem Personal installiert, gewartet oder repariert werden.

Endverbraucher müssen also bei fest installierten Geräten einen Fachbetrieb hinzuziehen, um gegen weder EU-Recht noch deutsches Recht zu verstoßen.

Split-Klimageräte (feste Innen- und Außeneinheit)

Bei Split-Klimaanlagen – also fest verbauten Systemen mit Innen- und Außengerät – ist eine Selbstinstallation durch Laien unzulässig​.

Solche Anlagen enthalten meist klimaschädliche Kältemittel, die bei unsachgemäßer Montage austreten können. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass nur zertifizierte Kälte-Klima-Fachleute diese Geräte installieren dürfen. Der Endverbraucher darf zwar Vorarbeiten wie z.B. Wanddurchbrüche bohren oder Halterungen montieren, vornehmen – solange er nicht in den Kältemittelkreislauf eingreift. Tätigkeiten wie das Verbinden der Kältemittelleitungen, Evakuieren der Anlage und Befüllen oder Öffnen von Ventilen sind hingegen ausschließlich Fachpersonal mit Sachkundenachweis vorbehalten. Faktisch sollte der komplette Einbau und die Inbetriebnahme einer Split-Anlage einem zertifizierten Fachbetrieb überlassen werden, um Rechtsverstöße und Schäden zu vermeiden​

Verstöße gegen diese Vorschriften beginnen bereits beim Kauf: Händler dürfen ein Split-Gerät an Privat nur verkaufen, wenn der Kunde schriftlich nachweist, dass ein zertifiziertes Unternehmen die Montage übernimmt. Diese Auflage aus der EU-F-Gas-Verordnung und der ChemKlimaschutzV soll sicherstellen, dass kein Do-it-yourself-Einbau erfolgt. Wird dennoch eigenmächtig ein solches Gerät installiert, verstößt der Betreiber gegen seine Sorgfaltspflichten und es drohen Sanktionen (Details unten). Zusammengefasst: Split-Klimageräte und ähnliche fest installierte Systeme dürfen vom Endverbraucher nicht eigenständig final installiert oder in Betrieb genommen werden, um Umwelt und Sicherheit nicht zu gefährden.

Mobile Klimageräte (Monoblock) und andere hermetische Systeme

Mobile Monoblock-Klimageräte können vom Verbraucher selbst aufgestellt und betrieben werden, da der Kältekreislauf hermetisch geschlossen ist.

Mobile Klimageräte (Monoblock-Geräte auf Rollen mit Abluftschlauch) dürfen vom Endverbraucher selbst aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Diese Systeme sind werksseitig hermetisch geschlossen – das Kältemittel ist im Gerät versiegelt, sodass beim Aufstellen kein Eingriff in den Kältemittelkreislauf nötig ist. Der Anwender muss lediglich den Abluftschlauch korrekt nach draußen führen (z.B. durch ein Fenster oder eine geeignete Öffnung) und das Gerät ans Stromnetz anschließen. Da hierbei keine Kältemittelleitungen geöffnet oder montiert werden, liegt kein Verstoß gegen die F-Gas-Verordnung vor. Mobile Monoblock-Geräte können also ohne Zertifikat vom Verbraucher installiert werden​.

.Ähnliches gilt für andere hermetisch geschlossene Klimasysteme, z.B. Fenster- oder Kompaktklimageräte sowie durch-die-Wand-Monoblock-Klimageräte. Diese bestehen aus einer einzigen Einheit (bzw. werksseitig dicht verbundenen Einheiten) und erfordern keine Kühldruck-Leitungsverbindungen vor Ort. Der Endkunde darf solche Geräte eigenständig montieren, soweit keine sonstigen Vorschriften (etwa bauliche Genehmigungen bei festen Wandgeräten) entgegenstehen. Trotzdem sollte man die Herstellerhinweise zur Installation genau beachten – etwa für sichere Befestigung und korrekte elektrische Anschlüsse. Elektrische Arbeiten (z.B. Festanschluss ans Hausnetz) sollten nur von Personen mit entsprechender Fachkenntnis durchgeführt werden, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten. Insgesamt sind alle Klimageräte, die ohne Öffnen des Kältekreislaufs aufgestellt werden können, vom Verbraucher selbst installierbar, ohne gegen die F-Gas-Regeln zu verstoßen.

Sicherheitsbestimmungen und Konsequenzen bei Verstößen

Die strengen Installationsvorschriften dienen sowohl dem Klimaschutz als auch der personellen Sicherheit. Unsachgemäße Eingriffe in Klimaanlagen können zu Kältemittel-Leckagen führen – viele F-Gase haben ein hohes Treibhauspotenzial, das umweltschädlich ist. Außerdem bergen solche Lecks Verletzungsgefahren: austretendes Kältemittel (z.B. R32 oder R410A) kann Kälteverbrennungen verursachen und in geschlossenen Räumen zur Erstickungsgefahr führen. Einige moderne Kältemittel sind zudem leicht entflammbar, was bei falscher Handhabung ein Brand- oder Explosionsrisiko darstellen kann. Auch die elektrische Installation (230-Volt-Netzanschluss) und die Montage schwerer Außengeräte in großer Höhe unterliegen Unfallverhütungsvorschriften. Laien fehlt oft das nötige Fachwissen, um all diese Sicherheitsaspekte zu beachten – daher schreibt der Gesetzgeber zertifizierte Fachkräfte vor​.

.Werden Klimaanlagen vorschriftswidrig installiert oder verkauft, drohen rechtliche Sanktionen. In Deutschland können Verstöße gegen die ChemKlimaschutzV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – Bußgelder von bis zu 50.000 € sind möglich. So wäre es z.B. ordnungswidrig, wenn ein Händler einem Endverbraucher eine nicht hermetisch geschlossene Split-Anlage verkauft, ohne den vorgeschriebenen Nachweis einer Fachbetrieb-Montage einzuholen. Auch Endnutzer, die eigenmächtig an Kälteanlagen mit F-Gas arbeiten, bewegen sich außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen und können zur Verantwortung gezogen werden. In schweren Fällen (etwa vorsätzliches Freisetzen großer Mengen Kältemittel) sind sogar Strafverfahren möglich (nach Chemikaliengesetz bis hin zu Freiheitsstrafen). Praktisch wichtiger sind jedoch die Bußgelder und eventuelle Haftungsansprüche, wenn durch einen unsachgemäßen Einbau Schäden entstehen. Es gilt also: Sicherheitsbestimmungen strikt einhalten und Fachleute beauftragen, um Gesundheit, Umwelt und den eigenen Geldbeutel zu schonen.

Verkauf an Endverbraucher durch eine Händler

EU-Vorgabe gemäß Verordnung (EU) 2024/573: Die F-Gase-Verordnung schreibt vor, dass vorgefüllte, nicht hermetisch geschlossene Klimageräte nur an Endverbraucher verkauft werden dürfen, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass ein zertifiziertes Fachunternehmen die Installation ausführt​.

Dieses Erfordernis soll sicherstellen, dass nur sachkundige Fachbetriebe mit entsprechender Zertifizierung (nach Art. 10 der Verordnung) den Einbau vornehmen​.

In Deutschland spiegelt § 9 Abs. 3 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung diese EU-Vorgabe wider: Händler dürfen solche Klimaanlagen nur verkaufen, wenn der Käufer schriftlich bestätigt, dass ein zertifizierter Betrieb den Einbau übernimmt​.

Der Händler muss diesen schriftlichen Nachweis dokumentieren und aufbewahren (mindestens fünf Jahre) für eventuelle Kontrollen der Behörden​.

Anerkannte Nachweisformen der Beauftragung: Als Standardnachweis gilt eine Verpflichtungserklärung des Käufers in Textform, in der er Name und Anschrift des zertifizierten Fachbetriebs angibt, der die Anlage installieren wird​.

Diese schriftliche Bestätigung des Käufers genügt laut deutscher Vollzugsregelung als Beleg​.

Darüber hinaus werden in der Praxis auch folgende Dokumente als gleichwertige Nachweise akzeptiert:

  • Auftragsdokumente des Fachbetriebs
    Zum Beispiel eine Auftragsbestätigung, ein Angebot oder eine Rechnung des zertifizierten Installationsbetriebs, aus der hervorgeht, dass dieser mit der Montage beauftragt wurde.
    Ein solches Dokument im Namen des Fachbetriebs bestätigt indirekt die bevorstehende Fachmontage.

  • Installateursbescheinigung:
    Alternativ kann der beauftragte Fachbetrieb eine eigene Bescheinigung ausstellen, die vom Installateur unterzeichnet ist. Darin erklärt der Betrieb, dass er bei dem konkreten Kunden die Klimaanlage installieren wird und dass er gemäß EU-Verordnung zertifiziert ist.

  • Käuferzertifikat (falls zutreffend)
    Ist der Käufer selbst ein zertifiziertes Unternehmen oder eine zertifizierte Person, kann er dies dem Händler mitteilen. In diesem Fall genügt es, wenn der Käufer schriftlich erklärt und ggf. belegt, selbst über die nötige Zertifizierung zu verfügen, sodass er die Anlage fachgerecht installieren darf.
    Beispielsweise kann die Kopie der eigenen F-Gas-Zertifizierung als Nachweis dienen.

Wichtig ist, dass der Nachweis ausdrücklich und dokumentiert erfolgt. Ein bloß versteckter Hinweis im Online-Shop oder ein automatischer Haken im Bestellvorgang („Mit dem Kauf bestätigt der Kunde...“) reicht nicht aus.

​Die Behörden verlangen eine eindeutige, schriftliche Erklärung oder Unterlage vom Käufer. Diese kann klassisch in Papierform erfolgen oder auch elektronisch übermittelt werden (z.B. eingescannt per E-Mail) – entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung des Dokuments.

Eine elektronische Signatur oder ein ausfüllbares PDF-Formular wird in der Regel akzeptiert, solange daraus klar hervorgeht, welcher zertifizierte Fachbetrieb beauftragt wurde und der Käufer die Erklärung persönlich abgegeben hat​.

Im Zweifelsfall sollte der Händler den Erhalt des Nachweises bestätigen, bevor er die Klimaanlage aushändigt oder versendet

Fazit

Neben der klassischen schriftlichen Verpflichtungserklärung des Käufers gibt es also durchaus andere anerkannte Nachweisformen. In Deutschland werden vor allem vom Käufer unterzeichnete Bestätigungen, Bescheinigungen des beauftragten Fachbetriebs oder einschlägige Auftragsdokumente als Beleg akzeptiert​.

Elektronische Übermittlungen sind zulässig, sofern der Inhalt eindeutig und schriftlich festgehalten ist.

Im Kern verlangen jedoch alle Umsetzungen, dass bereits beim Kauf nachgewiesen wird, dass ein zertifizierter Fachbetrieb den Einbau der Klimaanlage übernimmt​.

Dies soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und umwelt- sowie klimaschädliche Fehlinstallationen vermieden werden.

Was können Sie von uns erwarten?

Bei uns ist das Zustandekommen des Kaufvertrages so geregelt, dass dieser erst durch die Zusendung der Auftragsbestätigung durch uns zustande kommt.

Bei der Auftragsbestätigung erhalten Sie von uns die Verpflichtigungserklärung, die Sie uns dann ausgefüllt und unterzeichnet mit den entsprechenden Daten des Installateurs oder den oben aufgeführten Nachweisen zurücksenden. Erst dann erfolgt die Auslieferung der Klimaanlage.

Alternativ bieten wir Ihnen unseren bundesweiten Installations/Inbetriebnahme Service an.
Gern erstellen wir Ihnen hierfür ein Pauschalangebot, welches dann auch als Nachweisdokument genutzt werden kann.

Alternativen zur klassischen Klimaanlage

Es gibt mehrere Alternativen zur klassischen Klimaanlage, die umweltfreundlicher, energieeffizienter oder einfacher in der Installation und Wartung sind. Zu den wichtigsten zählen:

1. Klimageräte (Monoblock)

Funktionsweise: Kompakte Geräte, die einen Luftansaug und einem Luftausblas auf der Rückseite des Gerätes verfügen und somit eine Split Klimaanlage darstellen.

Vorteile:

  • Schnelle, einfache Installation.
  • Selbstinstallation möglich, da "nur" zwei Wanddurchführungen hergestellt werden müssen
  • sehr effektiv
  • Keine Fachmontage nötig.

Nachteile:

  • Relativ laut.
  • höherer Anschaffungspreis


2. Wärmepumpe mit Kühlfunktion


Funktionsweise: Wärmepumpen können sowohl heizen als auch kühlen. Diese Anlagen werden auch Chiller oder Kaltwassersätze genannt

Vorteile:

  • einfache Installation
  • Selbstinstallation möglich,
  • sehr effektiv
  • Keine Fachmontage nötig.
  • derzeit förderfähig

Nachteile:

  • aufwendigere Installation
  • höherer Anschaffungspreis

3. Geothermische Kühlung (Erdkühlung)


Funktionsweise: Kühlung durch Erdwärmetauscher (z. B. Erdkollektoren, Erdsonden) oder Brunnenwasser

Vorteile:

  • einfache Installation
  • Selbstinstallation möglich,
  • äußerst effektiv
  • geringer Stromverbrauch
  • Keine Fachmontage nötig.
  • sehr nachhaltig und umweltfreundlich

Nachteile:

  • aufwendigere Installation
  • höherer Anschaffungspreis
  • baulicher Aufwand z.B. durch Brunnenbohrung

4. Fensterklimageräte (Monoblock)


Funktionsweise: Kompaktes Klimagerät zum Einbau ins Mauerwerk oder ins Fenster.

Vorteile:

  • einfache Installation
  • Selbstinstallation möglich,
  • sehr effektiv
  • Keine Fachmontage nötig.

Nachteile:

  • aufwendigere Installation
  • höherer Anschaffungspreis
  • baulicher Aufwand z.B. durch Wanddurchbruch oder Fensterausschnitt
  • relativ laut


5. Mobile Klimageräte (Monoblock)


Funktionsweise: Kompakte Geräte, die warme Raumluft ansaugen und Wärme über einen Abluftschlauch nach außen abgeben.

Vorteile:

  • einfache Installation
  • Selbstinstallation möglich,
  • günstiger Anschaffungspreis
  • Keine Fachmontage nötig.

Nachteile:

  • sehr laut
  • höherer Energieverbrauch
  • Ablauftschlauch muss durch eine Kernbohrung oder durch ein offenes Fenster nach Außen geführt werden
  • Klima Fachleute würden solche Anlagen als Energievernichter bezeichnen. Wir raten Ihnen davon ab.